In Bestands- und Denkmalgeschützten Gebäuden sowie in Neubauten stellt sich die Frage nach einem zweiten Fluchtweg. Oftmals ist dieser zweite Fluchtweg aus optischen oder baulichen Gründen schwer umzusetzen.
Mithilfe des Personenrettungsschlauches wird für unterschiedliche Personengruppen unabhängig von Körpergröße oder Alter eine sichere, einfache und schnelle Evakuierung gewährleistet.
Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen an.
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ersetzt die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 "Feuerlöscheinrichtungen" und konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit bzw. das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen und die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.
Die Richtlinie ist unter www.baua.de kostenlos verfügbar.
Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Richtlinie sprechen Sie uns jederzeit gerne an.